Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)

Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)

BILDUNGSZIELE

  • Vorbereitung auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
    (Erzieher:innen-Ausbildung)
  • Sammeln erster reflektierter Erfahrungen im Berufsfeld staatlich anerkannten Erzieherin /des staatlich anerkannten Erziehers
  • Entwicklung grundlegender beruflicher Handlungskompetenz
  • Weiterentwicklung der persönlichen und sozialen Kompetenzen mit Blick auf das Berufsfeld
  • Festigen der Berufsmotivation: Freude am Umgang mit Kindern und/oder Jugendlichen

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

  • Mittlerer Bildungsabschluss (z. B. mittlere Reife, Fachschulreife) oder die Versetzung in Klasse 10 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • Spätestens zu Beginn des Schuljahres ein Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

STUNDENTAFEL

Pflichtfächer Wochen-stunden
Religionslehre 1
Deutsch 1
Englisch 2
   
Berufliches Handeln fundieren 4
Erziehung und Betreuung gestalten 3
Bildung und Entwicklung fördern I 3
Bildung und Entwicklung fördern II 5
Sozialpädagogisches Handeln 9
   
Wahlpflichtbereich  
Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik oder andere fachliche Inhalte 2

ANMELDUNG

Die Anmeldung für das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) erfolgt zentral und online über das Kultusministerium Baden-Württemberg.

Online-Anmeldeverfahren (BewO):

https://bewo.kultus-bw.de/BewO

Anmeldeschluss ist der 1. März 2023

Bis zum 1. März 2023 muss der Aufnahmeantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an der Schule der ersten Priorität abgegeben werden. Wenn Sie den Termin verpasst haben, können Sie sich ab dem 01.04.2023 erneut online bei BEWO registrieren. Sie werden dann auf der Nachrückliste geführt. Die Online-Anmeldung auf der Anmeldeseite des Kultusministeriums erreichen Sie unter www.schule-in-bw.de/bewo.

Als Antwort auf Ihre fristgerechte Online-Anmeldung bekommen Sie von der Schule, für die Sie eine vorläufige Zusage erhalten, bis spätestens Samstag, 25. März 2023 die entsprechende Benachrichtigung. Sollten Sie keine vorläufige Zusage erhalten, werden Sie im gleichen Zeitraum benachrichtigt, dass Sie auf der Nachrückliste geführt werden.

Folgende Anmeldeunterlagen müssen bei der rückmeldenden Schule dann eingereicht werden:

  • das bei der Online-Bewerbung ausgedruckte und ausgefüllte Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen schulischen Werdegang
    und Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss

Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung der mittlere Bildungsabschluss noch nicht erreicht ist, genügt vorläufig das Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse.

 

PROBEZEIT

Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.